Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterteilt Fahrzeuge nicht nach EU‑Klassen, sondern nach DGUV‑Fahrzeugkategorien (oder Prüfkategorien), um die wiederkehrende Prüfung nach § 57 DGUV Vorschrift 70/71 „Fahrzeuge“ organisatorisch zu vereinfachen. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 314‑003 „Prüfung von Fahrzeugen auf Betriebssicherheit“. …