Fahrzeugklasse

Fahrzeuge werden vom Gesetzesgeber in verschiedene Fahrzeugklassen unterteilt. Grundlage sind die EG-Richtlinien 2007/46/EG und 167/2013/EG. Je nach Fahrzeugklasse werden abweichende Einrichtungen für die Fahrzeugbeleuchtung vorgeschrieben.

Klasse Beschreibung
M1 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
M1G Geländegängige Fahrzeuge der Klasse M1. Die Zuordnung zu dieser Klasse bedingt bestimmte Fahrleistungen (Steigungsfähigkeit, Bodenfreiheit u.ä.) sowie technische Einrichtungen (mind. zwei angetriebene Achsen, Differenzialsperre u.ä.).
M2 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 5 t.
M3 Wie M2 aber mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 5 t.
N1 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t.
N2 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 12 t.
N3 Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t.
N3G Geländegängige Fahrzeuge zur Güterbeförderung
O1 Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 0,75 t.
O2 Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 0,75 t bis 3,5 t.
O3 Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bis 10 t.
O4 Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 10 t.
T1 Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) mit einer Spurweite von mindestens 1150 mm und einem Leergewicht über 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 1000 mm.
T2 Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) mit einer Spurweite von weniger als 1150 mm und einem Leergewicht über 600 kg und einer Bodenfreiheit bis 600 mm.
T3 Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (Unterklasse a) oder über 40 km/h (Unterklasse b) und einem Leergewicht bis 600 kg.
T4 Landwirtschafltiche Zugmaschinen auf Rädern mit besonderer Zweckbestimmung mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h.
C1-C4 Landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Gleisketten. Einteilung analog zu T1-T4.
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