ECE-Regelungen
Die ECE-Regelungen (UN-Regelungen) sind technische Vorschriften, die vom „World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations“ (WP.29) unter dem Dach der Vereinten Nationen erarbeitet werden. Sie gelten für zahlreiche Fahrzeugkomponenten, darunter lichttechnische Einrichtungen. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig angepasst. Bauteile, die eine Prüfung anhand einer oder mehrerer ECE-Regelungen bestanden haben, dürfen ein ECE-Prüfzeichen tragen.
Hauptregelungen zur Lichttechnik
- Reg. 148: Rücklichter, Bremslichter, Blinklichter
- Reg. 149: Frontscheinwerfer (Abblend-, Fern- und Nebelscheinwerfer)
- Reg. 150: Retroreflektoren und rückstrahlende Einrichtungen
Weitere relevante ECE-Regelungen
- Reg. 10: Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Reg. 65: Sondersignale und Warnleuchten
- Reg. 48, Reg. 53, Reg. 86: Installation und Einbau von Beleuchtung für unterschiedliche Fahrzeugtypen
In der Vergangenheit waren viele ECE-Vorschriften auf einzelne Lichtfunktionen verteilt. Zum Beispiel regelte Reg. 112 das Fernlicht und Reg. 119 das Kurvenlicht. Mit der Neustrukturierung wurden zahlreiche Einzelregelungen zusammengeführt, etwa in der Reg. 148, die heute mehrere Lichtfunktionen in einer einzigen Regelung bündelt.
Da jedoch viele Datenblätter, Produktkennzeichnungen oder ältere Zulassungsdokumente noch die alten Regelungsnummern verwenden, haben wir in der folgenden Tabelle die früheren Regelungen den heutigen gegenübergestellt. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Vorschrift aktuell gültig ist und welche sie ersetzt hat.
Gegenüberstellung alte vs. neue ECE-Regelungen
| Alt | Neu | Beschreibung |
|---|---|---|
| Reg. 3 | Reg. 150-A | Rückstrahler für Kfz |
| Reg. 4 | Reg. 148-A | Hintere Kennzeichenbeleuchtung |
| Reg. 5 | Reg. 149-HC | SB-Scheinwerfer (Sealed Beam) |
| Reg. 6 | Reg. 148-A | Fahrtrichtungsanzeiger |
| Reg. 7 | Reg. 148-1a | Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten |
| Reg. 10 | Keine Änderung | Funkentstörung |
| Reg. 19 | Reg. 149-B | Nebelscheinwerfer |
| Reg. 23 | Reg. 148-R | Rückfahrscheinwerfer |
| Reg. 38 | Reg. 148-F | Nebelschlussleuchten |
| Reg. 48 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen |
| Reg. 50 | Reg. 148-M | Leuchten für Mopeds und Krafträder |
| Reg. 53 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen (Krafträder) |
| Reg. 56 | Reg. 149-M | Scheinwerfer für Mopeds |
| Reg. 57 | Reg. 149-MC | Scheinwerfer für Krafträder |
| Reg. 65 | Keine Änderung | Kennleuchten für Blinklicht (Rundumlicht) |
| Reg. 86 | Keine Änderung | Anbringung von Beleuchtungseinrichtungen (land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) |
| Reg. 87 | Keine Änderung | Tagfahrlicht für Kfz. |
| Reg. 91 | Keine Änderung | Seitenmarkierungsleuchten |
| Reg. 112 | Reg. 149-HC-R | Asymmetrisches Abblend-/Fernlicht |
| Reg. 113 | Reg. 149-HC-S | Symmetrisches Abblend-/Fernlicht |
| Reg. 119 | Reg. 149-WC-CS | Abbiegescheinwerfer |
| Reg. 123 | Reg. 149-AFS | Adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS) |
Hier aufgeführte Regelungen sind die für unsere Produkte relevanten Regelungen. Eine umfassende Übersicht aller aktuellen ECE-Regelungen (einschließlich Volltext) stellt die UNECE auf ihrer Webseite bereit: UNECE Vehicle Regulations (WP.29). Dort finden sich sämtliche Dokumente und Informationen zum aktuellen Rechtsstand, zu überarbeiteten Fassungen und zu geplanten Neuerungen.
Geltungsbereich der ECE-Regelungen
Die ECE-Regelungen wurden ursprünglich für den europäischen Markt entwickelt. Sie basieren allerdings auf UN-Beschlüssen und gelten daher in vielen weiteren Ländern. Staaten wie Japan, Australien oder Russland erkennen sie in weiten Teilen an oder haben sie in nationales Recht übernommen.