Abblendlicht

Was ist Abblendlicht?

Das Abblendlicht ist eine Lichtfunktion von Fahrscheinwerfern. Es dient dazu, die Fahrbahn vor dem Fahrzeug auszuleuchten und gleichzeitig die Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu begrenzen.

Dafür besitzt das Abblendlicht eine charakteristische Lichtverteilung mit einer definierten Hell-Dunkel-Grenze. Oberhalb dieser Grenze wird die Lichtabgabe stark begrenzt. Dadurch gelangt weniger Licht in den Bereich, in dem sich beispielsweise die Augen entgegenkommender Fahrer befinden.

Asymmetrisches Abblendlicht

Bei vielen Fahrscheinwerfern ist das Abblendlicht asymmetrisch ausgeführt. Im Rechtsverkehr wird die rechte Fahrbahnseite weiter beziehungsweise stärker ausgeleuchtet. Dadurch können beispielsweise der Fahrbahnrand, Verkehrszeichen oder Personen am Straßenrand früher erkannt werden.

Für Linksverkehr ist die Lichtverteilung entsprechend umgekehrt. Deshalb muss ein Fahrscheinwerfer beziehungsweise seine Einstellung für die jeweilige Verkehrsrichtung geeignet sein.

Weitere typische Lichtverteilungen zeigt der Beitrag Lichtbilder von Fahrscheinwerfern.

Schematische Darstellung des Lichtkegels eines Abblendlichts.

Unterschied zum Fernlicht

Das Fernlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht vor allem durch seine Lichtverteilung. Es dient einer möglichst weitreichenden Ausleuchtung des vorausliegenden Verkehrsraums und besitzt keine vergleichbare Hell-Dunkel-Grenze zur Begrenzung der Blendung entgegenkommender Verkehrsteilnehmer.

Das Abblendlicht kann deshalb auch bei entgegenkommendem Verkehr verwendet werden, während Fernlicht abgeblendet werden muss, wenn andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten.

Gesetzliche Anforderungen

Für Abblendscheinwerfer im öffentlichen Straßenverkehr gelten definierte lichttechnische Anforderungen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Lichtverteilung, zur Hell-Dunkel-Grenze sowie zur zulässigen Lichtstärke in bestimmten Bereichen.

Im Geltungsbereich der ECE-Regelungen enthält insbesondere die UN-Regelung Nr. 149 entsprechende lichttechnische Anforderungen an Fahrscheinwerfer. Anforderungen an deren Anbau am Fahrzeug werden unter anderem durch die UN-Regelung Nr. 48 geregelt.

Ein für den Straßenverkehr typgenehmigter Scheinwerfer trägt entsprechende Angaben auf Leuchten beziehungsweise ein ECE-Prüfzeichen.

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