Angaben auf Leuchten
Auf straßenzugelassenen Fahrzeugleuchten befinden sich verschiedene Kennzeichnungen. Sie geben Informationen zur Typgenehmigung, Funktion und zulässigen Verwendung der Leuchte. Dazu gehören beispielsweise ECE-Prüfzeichen sowie Funktionskennzeichnungen für Abblendlicht, Fernlicht, Bremslicht oder Fahrtrichtungsanzeiger.
Die tatsächliche Kennzeichnung einer Leuchte hängt von ihrer Funktion und den jeweils zugrunde liegenden Vorschriften ab. Moderne Leuchten können mehrere Kennzeichnungen gleichzeitig tragen.
Die Kennzeichnungssysteme haben sich mit der Weiterentwicklung und Zusammenführung der ECE-Regelungen verändert. Ältere, weiterhin an zugelassenen Leuchten anzutreffende Kennzeichnungen können daher von den Kennzeichnungen aktueller Genehmigungen nach UN R148 und R149 abweichen. Die folgende Übersicht enthält sowohl aktuelle als auch häufig anzutreffende ältere Kennzeichnungen.
Zusatzinformationen auf Scheinwerfern
Die Kennzeichnungen können bei Scheinwerfern mit mehreren Funktionen miteinander kombiniert auftreten. Beispiele sind CR-BS, WCR-CS, WCR-DS oder WCR-ES für Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht. UN R149 sieht außerdem weitere Kennzeichnungen für besondere Ausführungen und Funktionen vor.
Bei Fernlichtscheinwerfern ist zusätzlich häufig eine Referenzkennzahl angegeben. Typische Werte sind beispielsweise 7,5, 12,5, 17,5, 20 oder 25.
Aktuelle beziehungsweise weiterhin relevante Kennzeichnungen sind:
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| C-AS | symmetrisches Abblendlicht der Klasse AS |
| C-BS | symmetrisches Abblendlicht der Klasse BS |
| WC-CS | symmetrisches Abblendlicht der Klasse CS |
| WC-DS | symmetrisches Abblendlicht der Klasse DS |
| WC-ES | symmetrisches Abblendlicht der Klasse ES |
| R-BS | Fernlicht der Klasse BS |
| WR-CS | Fernlicht der Klasse CS |
| WR-DS | Fernlicht der Klasse DS |
| WR-ES | Fernlicht der Klasse ES |
| F3 | Nebelscheinwerfer der Klasse F3 |
| K | Abbiegescheinwerfer |
Häufig anzutreffende ältere Kennzeichnungen
Die älteren H- und D-Kennzeichnungen beziehen sich auf bestimmte Scheinwerfer- beziehungsweise Lichtquellentechnologien. Ein LED-Scheinwerfer erhält daher nicht allein aufgrund der Verwendung von LEDs eine HC-, HR- oder HCR-Kennzeichnung. Die älteren Kennzeichnungssysteme finden sich weiterhin an entsprechend genehmigten Scheinwerfern.
Ein Schrägstrich innerhalb bestimmter Scheinwerferkennzeichnungen kennzeichnet eine besondere Schaltungsbedingung. Beispielsweise zeigt C/R bei entsprechenden älteren Kennzeichnungen an, dass Abblend- und Fernlicht nicht gleichzeitig eingeschaltet werden können.
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| A | Begrenzungs-/Standlicht |
| B | Nebelscheinwerfer |
| C | asymmetrisches Abblendlicht |
| R | Fernlicht |
| CR | asymmetrisches Abblend- und Fernlicht |
| C/R | asymmetrisches Abblend- und Fernlicht, nicht gleichzeitig einschaltbar |
| HC | asymmetrisches Abblendlicht mit Halogen-Lichtquelle |
| HR | Fernlicht mit Halogen-Lichtquelle |
| HCR | asymmetrisches Abblend- und Fernlicht mit Halogen-Lichtquelle |
| HC/R | asymmetrisches Abblend- und Fernlicht mit Halogen-Lichtquelle, nicht gleichzeitig einschaltbar |
| DC | Abblendlicht mit Gasentladungs-Lichtquelle |
| DR | Fernlicht mit Gasentladungs-Lichtquelle |
| DCR | Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungs-Lichtquelle |
| DC/R | Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungs-Lichtquelle, nicht gleichzeitig einschaltbar |
| M | Kennzeichnung aus älteren Regelungen für bestimmte Scheinwerfer land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen |
Rechts- und Linksverkehr
Bei Scheinwerfern können Pfeile die Eignung für eine bestimmte Verkehrsrichtung kennzeichnen. Die Verkehrsrichtung ist insbesondere beim Abblendlicht relevant, da sich die asymmetrische Lichtverteilung für Rechts- und Linksverkehr unterscheidet.
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| ← | für Linksverkehr |
| ↔ | für Links- und Rechtsverkehr |
| kein Pfeil | bei asymmetrischem Abblendlicht grundsätzlich für Rechtsverkehr |
Zusatzinformationen auf Rückleuchten
Bei Rück- und Signalleuchten können unter anderem folgende Kennzeichnungen vorkommen:
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| AR | Rückfahrleuchte |
| F1 | Nebelschlussleuchte mit gleichbleibender Lichtstärke |
| F2 | Nebelschlussleuchte mit variabler Lichtstärke |
| IA | Rückstrahler der Klasse IA |
| R1 | Schlussleuchte mit gleichbleibender Lichtstärke |
| R2 | Schlussleuchte mit variabler Lichtstärke |
| S1 | Bremsleuchte mit gleichbleibender Lichtstärke |
| S2 | Bremsleuchte mit variabler Lichtstärke |
| S3 | hochgesetzte zentrale Bremsleuchte mit gleichbleibender Lichtstärke |
| S4 | hochgesetzte zentrale Bremsleuchte mit variabler Lichtstärke |
Zusatzinformationen auf Fahrtrichtungsanzeigern
Bei Fahrtrichtungsanzeigern kennzeichnen Zahlen unterschiedliche Kategorien und Einsatzbereiche. Pfeile können zusätzlich die vorgeschriebene Einbauseite beziehungsweise Orientierung kennzeichnen. Die genaue Bedeutung hängt von der jeweiligen Kategorie und Genehmigung der Leuchte ab.
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| 1, 1a, 1b | vordere Fahrtrichtungsanzeiger unterschiedlicher Kategorien |
| 2a, 2b | hintere Fahrtrichtungsanzeiger unterschiedlicher Kategorien |
| 3, 4, 5, 6 | seitliche Fahrtrichtungsanzeiger unterschiedlicher Kategorien |
| 12 | hinterer Fahrtrichtungsanzeiger für Fahrzeuge der Kategorie L |
Zusatzinformationen auf sonstigen Leuchten
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| L | Kennzeichenleuchte |
| SM1 | Seitenmarkierungsleuchte |
| SM2 | Seitenmarkierungsleuchte für bestimmte Fahrzeuge der Klasse M1 |
| RL | Tagfahrlicht |
Weitere Angaben
Zusätzlich zu den Funktionskennzeichnungen können weitere Angaben auf einer Leuchte vorhanden sein.
| Angabe | Beschreibung |
|---|---|
| PL | Lichtaustrittsfläche beziehungsweise äußere Abschlussscheibe aus Kunststoff |
| TOP | Kennzeichnung der vorgeschriebenen Einbaulage beziehungsweise der Oberseite |
ECE-Prüfzeichen und Genehmigungsnummer
Das eigentliche ECE-Prüfzeichen gibt an, nach welchem Genehmigungssystem die Leuchte typgenehmigt wurde. Die Zahl beim E-Zeichen bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat. Sie gibt nicht das Herstellungsland der Leuchte an.
Bei aktuellen Genehmigungen können außerdem die Nummer der zugrunde liegenden UN-Regelung, deren Änderungsserie und die Genehmigungsnummer Bestandteil der Kennzeichnung sein. So können beispielsweise Kennzeichnungen nach UN R148 für Lichtsignaleinrichtungen und UN R149 für Einrichtungen zur Fahrbahnausleuchtung gemeinsam an einer Leuchteneinheit auftreten.