Straßenzulassung
Eine Straßenzulassung ist die behördliche Genehmigung, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben. Diese Zulassung dokumentiert, dass das Fahrzeug die geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und technische Ausstattung erfüllt.
Damit ein Fahrzeug zugelassen werden kann, müssen alle relevanten Bauteile (z. B. Beleuchtung, Spiegel, Rückhaltesysteme, Reifen oder Anhängerkupplungen) bestimmten Normen entsprechen und häufig eine Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung besitzen. In Europa ist hierfür insbesondere das ECE-Regelwerk maßgeblich. Es definiert internationale Standards, die in Deutschland durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) umgesetzt werden.
Einzelne Fahrzeugteile erhalten dabei keine eigene Straßenzulassung, können aber eine Bauartgenehmigung, eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine EG-Typgenehmigung haben. Diese Nachweise dienen dazu, den Einbau dieser Teile in ein zugelassenes Fahrzeug rechtssicher zu gestalten.
Für nachträgliche Umbauten oder Ergänzungen müssen Fahrzeughalter prüfen, ob das verwendete Teil eine gültige Genehmigung besitzt. Ohne diesen Nachweis erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs – was zu Bußgeldern, Versicherungsausschluss oder Stilllegung führen kann.