Referenzkennzahl (Scheinwerfer)
Die Referenzkennzahl ist eine Kennzeichnung für Fernlichtscheinwerfer. Sie steht in Zusammenhang mit der maximalen Lichtstärke des Fernlichts und dient unter anderem dazu, die zulässige Kombination mehrerer Fernlichtscheinwerfer an einem Fahrzeug beurteilen zu können.
Die Referenzkennzahl ist auf dem Scheinwerfer beziehungsweise im Bereich des ECE-Prüfzeichens angegeben.
Bedeutung der Referenzkennzahl
Grundsätzlich gilt: Je höher die Referenzkennzahl eines Fernlichtscheinwerfers ist, desto höher ist seine maximale Lichtstärke. Die Kennzahl darf dabei nicht mit dem Lichtstrom in Lumen verwechselt werden. Der Lichtstrom beschreibt die insgesamt abgegebene sichtbare Lichtmenge. Die für die Referenzkennzahl relevante Lichtstärke beschreibt dagegen, wie stark Licht in eine bestimmte Richtung abgegeben wird. Ein stark gebündeltes Fernlicht kann deshalb trotz vergleichbarem Lichtstrom eine höhere maximale Lichtstärke erreichen als eine breiter ausgelegte Lichtverteilung.
Auf Fernlichtscheinwerfern finden sich beispielsweise Referenzkennzahlen wie 7,5, 10, 12,5, 17,5, 20, 25, 27,5, 30 oder 37,5. Die Referenzkennzahl besitzt keine Einheit.
Angabe der Referenzkennzahl auf einem Fahrscheinwerfer, hier mit einem Wert von 7.5.
Mehrere Fernlichtscheinwerfer
Werden mehrere Fernlichtscheinwerfer gleichzeitig verwendet, ist die zulässige Gesamtlichtstärke zu beachten. Dafür werden die Referenzkennzahlen der gleichzeitig eingeschalteten Fernlichtscheinwerfer addiert. Nach UN-Regelung Nr. 48 darf die Summe der Referenzkennzahlen der gleichzeitig einschaltbaren Fernlichtscheinwerfer 100 nicht überschreiten. Dies entspricht einer maximalen Gesamtlichtstärke von 430.000 Candela.
Beispiel: Sind an einem Fahrzeug zwei gleichzeitig betriebene Fernlichtscheinwerfer mit der Referenzkennzahl 25 montiert, ergibt sich eine Summe von 50.
Die Referenzkennzahl ermöglicht damit eine einfache Prüfung der zulässigen Kombination, ohne die Lichtstärken der einzelnen Scheinwerfer separat berechnen zu müssen.
Gesetzliche Einordnung
Die Anforderungen an die photometrischen Eigenschaften von Fernlichtscheinwerfern sind insbesondere in der UN-Regelung Nr. 149 festgelegt. Die Vorschriften für Anbau und Kombination der Fernlichtscheinwerfer am Fahrzeug enthält insbesondere die UN-Regelung Nr. 48.
Weitere Kennzeichnungen und ihre Bedeutung erläutert der Beitrag Angaben auf Leuchten.