Photobiologische Sicherheit
Ein direkter Blick in eine Lichtquelle kann zu einer photochemischen Schädigung der Netzhaut führen. Die photobiologische Sicherheit befasst sich mit dieser potenziellen Gefährdungen des Auges (und der Haut) durch künstliche Lichtquellen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf den Blaulichtanteil der Lichtquelle. Man spricht deshalb auch von Blaulichtgefährdung oder „Blue Light Hazard“ (BLA).
Die Einstufung der Blaulichtgefährdung ist von drei Faktoren abhängig,
1. von der Helligkeit der Lichtquelle, der sogenannten Leuchtdichte,
2. der Expositionsdauer und
3. von der spektralen Zusammensetzung des Lichts, hier speziell dem Anteil an blauen Licht.

Abschätzung der Risiken
Moderne LEDs sind sehr hell und erreichen aufgrund ihrer geringen Größe eine sehr hohe Leuchtdichte. Außerdem haben LEDs im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln einen erhöhten Blauanteil des ausgestrahlten Lichts im Bereich von 400-500 nm. Dies führt dazu, dass eine Feststellung der photobiologischen Sicherheit notwendig sein kann.
Maßgeblich für die Testung ist die EN 62471:2008 „Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen“. Für sichtbare LED‑Quellen konkretisiert die IEC /TR 62778 (Blue‑Light Hazard, BLA) seit 2014 die Bewertung des Blaulichtrisikos.
Risikogruppen nach EN 62471
Risikogruppe lt. EN 62471 |
Risikogruppe lt. TR 62778 |
Photobiologische Gefahr | Kennzeichnungspflicht* | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
RG0 | RG0 unlimited | Kein Risiko | keine | |
RG1 | RG1 unlimited oder RG1, Ethr=…lx |
Geringes Risiko | keine | Ist das Risiko so gering, dass es unbebrenzt sicher ist, spricht die TR 62778 auch von „RG1 unlimited“. Andernfalls wird ein Schwellenbeleuchtungsstärke-Wert (Ethr) angegeben, bis zu dem RG1 eingehalten wird. |
RG2 | RG2 | Mittleres Risiko, längeres Direktbetrachten vermeiden | Warnhinweis „Nicht direkt hineinschauen“ | |
RG3 | RG3 | Hohes Risiko, potenziell schädlich schon bei kurzer Exposition (Für Allgemeinbeleuchtung nicht vorgesehen) |
Warnschild, technische Schutzmaßnahmen (Abschirmung, Zugriffsschutz) |
*Messentfernung 200 mm (Lampe) bzw. 500 mm (Leuchte)