Laserklassen

Lasertechnologie wird zunehmend in Warnsystemen eingesetzt, etwa zur Projektion von Linien, Symbolen oder Zonen direkt auf den Hallenboden. Ähnlich wie bei Warnzonenleuchten mit LED-Technik erzeugen diese Warnysteme keine physischen Barrieren, sind aber optisch sehr auffällig und robust gegenüber Verschmutzung oder Lichtverhältnissen. Gleichzeitig unterliegen Laserprodukte spezifischen Sicherheitsvorgaben, die sich von LED-Systemen deutlich unterscheiden.

Für die Risikobewertung ist die sogenannte Laserklasse entscheidend. Sie legt fest, wie gefährlich die Strahlung für Augen oder Haut sein kann und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Laserklassen im Überblick (nach DIN EN 60825-1)

Klasse Bedeutung Sicherheitshinweis
Klasse 1 Sicher unter allen normalen Nutzungsbedingungen Keine Schutzmaßnahmen nötig
Klasse 1M Sicher bei freiem Auge, aber gefährlich bei Verwendung optischer Hilfsmittel (z. B. Lupe) Optische Instrumente vermeiden
Klasse 2 Sichtbare Strahlung (400–700 nm), kurzzeitig unbedenklich (Blinkreflex schützt) Nicht absichtlich in den Strahl blicken
Klasse 2M Wie Klasse 2, aber mit zusätzlichem Risiko bei optischen Hilfsmitteln Keine optischen Hilfsmittel verwenden
Klasse 3R Begrenztes Risiko, direkter Blick potenziell gefährlich Vorsicht, keine direkte Bestrahlung zulassen
Klasse 3B Gefährlich bei direkter Strahlung Schutzmaßnahmen zwingend
Klasse 4 Hochgefährlich (direkt & diffus), Brand- und Explosionsrisiko Einsatz nur mit umfassenden Schutzvorkehrungen

 

Für industrielle Warnsysteme kommen in der Regel nur Produkte bis Klasse 2 zum Einsatz. Höhere Klassen wären für Anwendungen ohne bauliche Schutzmaßnahmen ungeeignet oder genehmigungspflichtig.

Nach welchen Kriterien werden Laser in Klassen eingeteilt?

Die Einteilung in Laserklassen erfolgt nach der internationalen Norm DIN EN 60825-1. Dabei steht nicht allein die Leistung im Vordergrund, sondern eine umfassende Gefährdungsbewertung. Für die Klassifikation von Lasern sind insbesondere fünf Faktoren entscheidend:

  • Erstens spielt die Ausgangsleistung eine zentrale Rolle – also wie viel Energie pro Zeit abgestrahlt wird. Je höher die Leistung (gemessen in Milliwatt), desto größer das potenzielle Risiko.
  • Zweitens ist die Wellenlänge relevant: Nur sichtbare Strahlung zwischen 400 und 700 Nanometern erlaubt einen natürlichen Schutz durch den Lidschlussreflex. Unsichtbare Infrarot- oder UV-Strahlung kann hingegen gefährlich sein, ohne dass das Auge reagiert.
  • Drittens wird die Bestrahlungsdauer berücksichtigt. Kurzzeitige Impulse sind unter Umständen weniger kritisch als kontinuierliche Exposition mit gleicher Leistung.
  • Viertens spielt die Strahlgeometrie eine Rolle – ein stark gebündelter Strahl hat eine deutlich höhere Energiedichte als ein breit gestreuter.
  • Schließlich bewertet die Norm auch den möglichen Einsatz von optischen Hilfsmitteln wie Lupen oder Kameras. Laserquellen der Klassen 1M oder 2M sind beispielsweise bei direkter Betrachtung mit dem freien Auge unbedenklich, können aber bei vergrößernder Betrachtung Schäden verursachen. All diese Kriterien zusammen bestimmen, in welche Laserklasse ein Produkt fällt und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.

Laserklasse vs. Photobiologische Sicherheit

LED-Warnleuchten werden nach EN 62471 geprüft, die die sogenannte photobiologische Sicherheit bewertet. Dabei geht es um Gefährdungen durch UV-, sichtbares oder Infrarotlicht. Für Laserquellen hingegen gilt ausschließlich die Klassifikation nach EN 60825-1, da sie gebündelte, kohärente Strahlung erzeugen.

Ein Laserprodukt kann deshalb nicht gleichzeitig photobiologisch geprüft und laserklassifiziert sein, das Regelwerk ist ein anderes.

Sicherheitsanforderungen und Hinweise

  • Kennzeichnungspflicht:
    Alle Laserprodukte müssen mit einer entsprechenden Laserklasse gekennzeichnet sein, einschließlich Warnsymbolen und Herstellerangaben.
  • Einbau & Ausrichtung:
    Laser dürfen nicht so eingebaut werden, dass Personen unbeabsichtigt direkt in den Strahl blicken können.
  • Sichtbarkeit vs. Sicherheit:
    Klasse 1- oder 2-Systeme bieten hohe visuelle Wahrnehmbarkeit ohne nennenswertes Risiko.
  • Schulung & Dokumentation:
    Insbesondere beim Einsatz von Klasse 2-Lasern ist das Bewusstsein der Anwender entscheidend. Unbeabsichtigte Exposition ist zwar selten gefährlich, aber durch Sensibilisierung leicht vermeidbar.

FAQ: Laserklassen bei Warnsystemen

Was ist die Laserklasse 1?

Laser der Klasse 1 gelten unter normalen Betriebsbedingungen als sicher. Die zugängliche Laserstrahlung liegt unterhalb der maximal zulässigen Bestrahlungswerte (MZB) und stellt keine Gefahr für Augen oder Haut dar.

Was bedeutet Laserklasse 1M?

Laser der Klasse 1M sind bei direkter Betrachtung mit dem freien Auge ungefährlich. Allerdings kann die Verwendung optischer Instrumente wie Lupen oder Ferngläser das Risiko erhöhen, da sie die Strahlung bündeln.

Was kennzeichnet die Laserklasse 2?

Laser der Klasse 2 emittieren sichtbares Licht im Bereich von 400 bis 700 nm. Kurzzeitige Bestrahlung (bis 0,25 Sekunden) gilt aufgrund des natürlichen Lidschlussreflexes als ungefährlich für das Auge.

Worin besteht der Unterschied zwischen Klasse 2 und 2M?

Laser der Klasse 2M sind ähnlich wie Klasse 2, jedoch kann die Verwendung optischer Instrumente das Risiko erhöhen. Ohne solche Hilfsmittel sind sie bei kurzzeitiger Exposition ebenfalls als sicher einzustufen.

Was bedeutet die Laserklasse 3R?

Laser der Klasse 3R können für das Auge gefährlich sein, insbesondere bei direkter Betrachtung. Die zugängliche Strahlung überschreitet die MZB-Werte für das Auge, bleibt jedoch unterhalb der Werte für Klasse 3B.

Welche Gefahren bestehen bei Laserklasse 3B?

Laser der Klasse 3B sind gefährlich für das Auge und können bei direkter Bestrahlung auch die Haut schädigen. Diffuse Streustrahlung gilt jedoch als ungefährlich.

Was ist bei der Laserklasse 4 zu beachten?

Laser der Klasse 4 stellen eine hohe Gefahr für Augen und Haut dar. Selbst diffuse Reflexionen können schädlich sein. Zusätzlich besteht Brand- oder Explosionsgefahr.

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