AVAS

Das Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ist ein akustisches Warn- bzw. Fahrgeräuschsystem, das bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen ein künstliches Geräusch erzeugt, um andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Radfahrende, Kinder oder Personen mit Sehbeeinträchtigungen, auf das sich nähernde Fahrzeug aufmerksam zu machen. Beim AVAS handelt es sich um ein extern hörbares Warnsignal, das die nahezu geräuschlose Fortbewegung von Elektro- und Hybridfahrzeugen bei niedrigen Geschwindigkeiten ergänzt.

Zweck und Hintergrund

Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind bei niedrigen Geschwindigkeiten oft sehr leise, was die akustische Wahrnehmung durch unbeteiligte Personen erschwert und potenziell zu gefährlichen Situationen führen kann. AVAS wurde entwickelt, um diese Sicherheitslücke zu schließen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

 

Funktionsweise

Ein AVAS-System besteht typischerweise aus einem Lautsprecher, elektronischer Steuerung und einer Anbindung an die Fahrzeug-Elektronik. Es erzeugt ein hörbares, kontinuierliches Fahrgeräusch, das in Tonhöhe und Lautstärke der Fahrzeuggeschwindigkeit angepasst ist. Bei Überschreiten bestimmter Geschwindigkeiten (häufig ca. 20 km/h in der EU) schaltet sich das System ab, weil Reifen- und Windgeräusche ausreichend akustische Warnwirkung bieten. Zugleich kann für das Rückwärtsfahren ein eigener Ton eingesetzt werden.

Rechtliche Anforderungen

In vielen Regionen, darunter die Europäische Union, ist ein AVAS bei geräuscharmen Fahrzeugen verpflichtend. In der EU schreibt die Verordnung Nr. 540/2014 vor, dass neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem AVAS ausgestattet sein müssen, das bei niedrigen Geschwindigkeiten hörbare Warnsignale erzeugt. Die gesetzlichen Vorgaben enthalten Mindest- und Höchstwerte für die Lautstärke des Signals sowie Anforderungen an dessen Funktion.

Klanggestaltung

Die Vorschriften legen zwar Rahmenbedingungen fest (z. B. Lautstärke und Aktivierungsbereich), nicht jedoch den genauen Klang. Hersteller können daher klangliche Eigenheiten einbringen, sodass unterschiedliche Modelle charakteristische akustische Signaturen erhalten. Dies eröffnet einerseits kreative Sounddesign-Ansätze, andererseits entstehen Diskussionen über Verkehrs- und Umweltlärm.

Nachrüstbarkeit

Während die Pflicht zur AVAS-Ausstattung für Neufahrzeuge gilt, besteht in vielen Regionen keine generelle gesetzliche Pflicht, ältere Elektrofahrzeuge nachzurüsten. Dennoch ist eine Nachrüstung mit geeigneten Modulen möglich und kann die Sicherheit deutlich erhöhen, insbesondere im städtischen Umfeld oder auf Baustellenfahrzeugen wie elektrischen Staplern (z. B. mit speziellen Alarm- oder Warnsystemen wie EVAS/E-VAS, die akustische Warnsignale für elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge generieren).

In Kürze

AVAS ist ein gesetzlich vorgeschriebenes akustisches Warnsystem für leise Fahrzeuge, das ein künstliches Fahrgeräusch erzeugt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Es wird bei niedrigen Geschwindigkeiten aktiv und kann auch nachträglich in geeignete elektrische Fahrzeuge eingebaut werden.

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