Fahrzeugklassen verstehen: Orientierung im Ausstattungs-Dschungel

Fahrzeugklassen verstehen: Orientierung im Ausstattungs-Dschungel

veröffentlicht am 30. April 2025

Wer beruflich mit Flurförderzeugen oder mobilen Arbeitsmaschinen zu tun hat, weiß: Bei Beleuchtung, Sicherheit und Ausstattung herrscht nicht immer Klarheit. Vorschriften sind vorhanden – aber nicht immer verständlich. Und Begriffe wie „Fahrzeugklasse“ helfen auf den ersten Blick oft auch nicht weiter.

Dabei sind Fahrzeugklassen ein wichtiger Schlüssel, wenn es darum geht, welche Beleuchtung vorgeschrieben ist, welche Sicherheitsmerkmale notwendig sind – und was im Zweifel freiwillig bleibt.

Welche Klassifizierungen gibt es überhaupt?

Der Begriff „Fahrzeugklasse“ wird je nach Anwendungsbereich unterschiedlich verwendet. Im Wesentlichen gibt es drei Systeme:

  • EG-Fahrzeugklassen (Straßenverkehr):
    Diese Klassifizierung nach EU-Recht (z. B. M1, N1, T) ist entscheidend, wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird. Sie legt fest, welche Beleuchtung gesetzlich vorgeschrieben ist – etwa nach ECE-Regelungen. Diese Klassifizierung hat unmittelbare rechtliche Relevanz.
  • DGUV-Systematik (Arbeitsschutz):
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet z. B. Flurförderzeuge nach Einsatzbereich und Gefährdung, nicht aber nach Fahrzeugklasse im juristischen Sinn. Sie ist wichtig für den Arbeitsschutz, aber nicht für Zulassungsfragen oder Beleuchtungsvorgaben.
  • Technische oder normbasierte Einteilungen:
    Normen wie ISO 5053-1 oder herstellerspezifische Kategorisierungen helfen bei der Produktzuordnung, spielen aber im Hinblick auf gesetzliche Anforderungen keine Rolle.

Wer beurteilen will, welche Beleuchtung gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig ist, muss also zunächst klären, ob das Fahrzeug unter eine EG-Fahrzeugklasse fällt oder als Arbeitsmaschine bzw. nicht zulassungspflichtiges Fahrzeug gilt.

Welche Art Fahrzeug versteckt sich hier?

Welche Fahrzeugklassen sind besonders relevant?

In der Praxis begegnen uns immer wieder Fahrzeuge wie:

  • Flurförderzeuge nach DGUV Vorschrift 68 (z. B. Gabelstapler, Hubwagen),
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (wie Kehrmaschinen oder Hoflader),
  • zugelassene Kraftfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen (z. B. Transporter, Zugmaschinen),
  • nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis für den Werksverkehr,
  • Sonderfahrzeuge mit Einzelabnahme nach § 21 StVZO.

Diese Kategorien unterscheiden sich nicht nur in ihrer rechtlichen Behandlung – sondern auch in der Frage, welche Beleuchtung zulässig oder zwingend vorgeschrieben ist. Ein pauschales „Das muss so sein“ gibt es leider nicht.

 

Sie wollen es genau wissen?

In unserem Lexikonbeitrag zu Fahrzeugklassen erklären wir die einzelnen Kategorien im Detail – verständlich, praxisnah und mit Bezug auf Ihre tägliche Arbeit.

Fazit: Fahrzeugklassen helfen – wenn man sie richtig versteht

Im Tagesgeschäft kommt es darauf an, die richtige Einstufung zu kennen – oder jemanden zu fragen, der sie kennt. Denn ob eine Leuchte zulassungspflichtig ist, ob ein Blinker vorgeschrieben ist oder ob eine Warnleuchte freiwillig montiert werden darf: All das hängt davon ab, zu welcher Fahrzeugklasse die Maschine gehört.

Ein klarer Blick auf die Klassifizierung kann also helfen, Ordnung in die Flut an Möglichkeiten und Vorschriften zu bringen – und im Idealfall sogar teure Fehlentscheidungen vermeiden.

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