Fahrzeugklasse

Fahrzeugklassen dienen der Einteilung von Fahrzeugen nach Bauart, Einsatzbereich und technischen Eigenschaften. Sie bilden die Grundlage für gesetzliche Vorgaben, Zulassungen und technische Anforderungen. Je nach Region und Regelwerk existieren unterschiedliche Klassifizierungen. In Europa erfolgt die Einteilung vieler Fahrzeuge beispielsweise nach den Fahrzeugklassen der Europäischen Union, etwa M-, N-, O- oder T-Klassen.

Für Fahrzeughersteller und Zulieferer ist die Fahrzeugklasse besonders relevant, da sich daraus Anforderungen an Beleuchtung, Sicherheitsausstattung, elektromagnetische Verträglichkeit oder Kennzeichnung ergeben können.

Auch im Bereich der Flurförderzeuge und Arbeitsmaschinen spielen Fahrzeugklassen eine wichtige Rolle. Hier unterscheiden sich die Anforderungen häufig deutlich von klassischen Straßenfahrzeugen.

Die genaue Zuordnung eines Fahrzeugs beeinflusst unter anderem:

  • zulässige Beleuchtungseinrichtungen
  • anzuwendende Normen und Vorschriften
  • Zulassungsanforderungen
  • Sicherheits- und EMV-Vorgaben

Da internationale Märkte unterschiedliche Regelwerke verwenden, müssen Fahrzeugklassen häufig im Zusammenhang mit regionalen Vorschriften wie ECE, FMVSS oder weiteren Standards betrachtet werden.

Klassen nach EU-Verordnung 2018/858 (Klassen M, N, O)

Klasse Beschreibung
M1 Personenbeförderung, ≤ 8 Sitzplätze außer Fahrersitz
M1G Geländegängige Ausführung der Klasse M1
M2 Personenbeförderung, > 8 Sitzplätze, zGG* ≤ 5 t
M3 Personenbeförderung, > 8 Sitzplätze, zGG* > 5 t
N1 Güterbeförderung, zGG* ≤ 3,5 t
N2 Güterbeförderung, 3,5 t < zGG* ≤ 12 t
N3 Güterbeförderung, zGG* > 12 t
N3G Geländegängige Ausführung der Klasse N3
O1 Anhänger, zGG* ≤ 0,75 t
O2 Anhänger, 0,75 t < zGG* ≤ 3,5 t
O3 Anhänger, 3,5 t < zGG* ≤ 10 t
O4 Anhänger, zGG* > 10 t

 

Klassen nach EU-Verordnung 168/2013 (Klasse L)

Klasse Beschreibung
L1e Zweirad-Moped ≤ 50 cm³ oder ≤ 4 kW und ≤ 45 km/h
L2e Dreirad-Moped ≤ 50 cm³ oder ≤ 4 kW und ≤ 45 km/h
L3e Motorrad ohne Beiwagen > 50 cm³ oder > 4 kW
L4e Motorrad der Klasse L3e mit Beiwagen
L5e Dreirädriges Kraftfahrzeug > 50 cm³ oder > 4 kW
L6e Leicht-Quad ≤ 50 cm³ oder ≤ 4 kW, ≤ 45 km/h, zGG* ≤ 425 kg
L7e Schweres Quad oberhalb L6e-Grenzen, zGG* ≤ 450 kg (Güter) bzw. ≤ 400 kg (Personen)

 

*zGG = zulässiges Gesamtgewicht

Klassen nach EU-VO 167/2013 (Klassen T, C, R, S)

Klasse Beschreibung
T1 Rad-Traktor, Spur ≥ 1150 mm, Leergewicht > 600 kg, Bodenfreiheit ≤ 1000 mm, vmax ≤ 40 km/h (a) oder > 40 km/h (b)
T2 Rad-Traktor, Spur < 1150 mm, Leergewicht > 600 kg, Bodenfreiheit ≤ 600 mm, vmax wie oben
T3 Rad-Traktor, Leergewicht ≤ 600 kg, vmax ≤ 40 km/h (a) oder > 40 km/h (b)
T4 Rad-Traktor mit besonderer Zweckbestimmung, vmax ≤ 40 km/h
C1 – C4 Ketten-Traktoren, Klasseneinteilung analog T1–T4
R Gezogene land-/forstwirtschaftliche Geräte (z. B. Anhänge-Sämaschinen)
S Spezialanhänger für Land-/Forstwirtschaft (z. B. Erntewagen)

Hinweis (Deutschland)

Für betriebliche Sicherheits­prüfungen nach DGUV Vorschrift 70/71 werden Fahrzeuge zusätzlich in DGUV‑Fahrzeugkategorien (Komplettfahrzeug, Grundfahrzeug, Aufbau) eingeteilt.

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