Tagfahrlicht

Was ist Tagfahrlicht?

Das Tagfahrlicht (englisch Daytime Running Lamp, DRL) dient dazu, ein Fahrzeug während der Fahrt am Tag für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Anders als das Abblendlicht und das Fernlicht ist das Tagfahrlicht nicht in erster Linie dafür vorgesehen, die Fahrbahn auszuleuchten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Erkennbarkeit des Fahrzeugs zu verbessern.

Tagfahrleuchten befinden sich an der Fahrzeugfront und strahlen weißes Licht ab.

Tagfahrlicht und Abblendlicht

Tagfahrlicht und Abblendlicht erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Abblendlicht erzeugt ein definiertes Lichtbild, mit dem die Fahrbahn ausgeleuchtet wird, ohne andere Verkehrsteilnehmer unzulässig zu blenden. Tagfahrlicht dient dagegen hauptsächlich der Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs.

Entsprechend unterscheiden sich auch die Anforderungen an die Lichtverteilung. Tagfahrlicht ersetzt deshalb nicht das Abblendlicht, wenn aufgrund der Sichtverhältnisse eine Ausleuchtung der Fahrbahn erforderlich ist.

Automatisches Tagfahrlicht

Bei entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen wird das Tagfahrlicht automatisch aktiviert. Beim Einschalten der Fahrscheinwerfer wird es entsprechend den geltenden Schaltvorschriften ausgeschaltet beziehungsweise seine Funktion angepasst.

Welche weiteren Leuchten des Fahrzeugs gemeinsam mit dem Tagfahrlicht eingeschaltet werden, hängt von der Fahrzeugausführung und den dafür geltenden Vorschriften ab. Aus eingeschaltetem Tagfahrlicht allein lässt sich deshalb insbesondere nicht ableiten, dass auch die Schlussleuchten eingeschaltet sind.

Vorschriften für Tagfahrleuchten

Für genehmigte Tagfahrleuchten bestehen definierte Anforderungen an Lichtfarbe, Lichtstärke und Lichtverteilung. Nach UN-ECE-Regelung Nr. 148 tragen Tagfahrleuchten die Funktionskennzeichnung RL. Für die Lichtstärke sind definierte Mindest- und Höchstwerte sowie Anforderungen an die Lichtverteilung vorgeschrieben.

Die Anforderungen an den Anbau und die elektrische Schaltung am Fahrzeug werden insbesondere durch UN-Regelung Nr. 48 geregelt. Tagfahrlicht ist damit ein Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung, dessen Aufgabe und lichttechnische Eigenschaften klar von der eigentlichen Fahrbahnausleuchtung zu unterscheiden sind.

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