Hinweisgeberstelle (Whistleblowing)
Transparenz, Integrität und gesetzeskonformes Handeln sind für uns selbstverständlich. Sollten Sie Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder Missstände im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben, können Sie diese über die zuständige externe Meldestelle einreichen.
Externe Meldestelle des Bundes
Die externe Meldestelle des Bundes ist beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Dort können Hinweise vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Abgabe einer Meldung finden Sie hier:
www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
Bitte beachten Sie, dass je nach Sachverhalt auch andere externe Meldestellen zuständig sein können.
